Momentan arbeiten wir an einer besseren Mobilansicht für die Prüfungstermine.
Bitte habt noch etwas Geduld.
Euer JGV Heidekreis e.V.
________________________________________________________________________________________________________
Alle Prüfungen sind auf 4 Hunde beschränkt (VFsP und VSwP auf 6 Hunde); Änderungen vorbehalten ! *Der Eigentümer des zu prüfenden Hundes muss für vermindertes Nenngeld Mitglied im JGV Heidekreis
e.V. sein.
Zugelassen sind alle
Jagdhunderassen, die im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind (ausgenommen sind Brauchbarkeitsprüfungen).
Ein gültiger Impfschutz ist zum
Prüfungstermin nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
Zur Nennung sind folgende
Unterlagen einzureichen:
Nennung auf Formblatt 1
(aktuellster Stand !), eine Kopie der Ahnentafel sowie Zeugnisse früher absolvierter Verbandsprüfungen; je nach Prüfung zusätzlich ein Lautnachweis und Nachweis der Schussfestigkeit.
Veraltete, unvollständig
ausgefüllte bzw. nicht leserliche Formblätter können nicht angenommen werden. Bitte denken Sie bei einer Meldung per e-mail an die Unterschrift auf Formblatt 1 !
Das Nenngeld ist spätestens am Prüfungstag in bar zu entrichten, oder vorab auf das Vereinskonto zu
überweisen. Nenngeld ist Reugeld und bei Absage nach Nennschluss per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
Bankverbindung: JGV Heidekreis; IBAN DE22 2515 2375 0045 0831 44; Kreissparkasse Fallingbostel
Die Nennungen bitte per Post oder mail an:
Babette Schade, Zum Wall 18, 30900 Wedemark
babette-schade@t-online.de